Aufgliederung der vereinbarten Pflegesätze
Zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen,sowie dem zuständigen überörtlichen Träger der
Sozialhilfe und dem Landpflegeheim Dieskau
Pflegestufe |
I |
II |
III |
Investitionskosten |
Zuschlag bei |
Pflegesatz / Tag |
32,19 |
43,04 |
53,91 |
90,00 € / |
|
Überlassung des |
10,37 |
10,37 |
10,37 |
||
Verpflegung** / Tag |
4,56 |
4,56 |
4,56 |
||
Investitionskosten / Tag |
14,93 |
14,93 |
14,93 |
9,69 |
|
Ausbildungsumlage / Tag |
0,70 |
0,70 |
0,70 |
||
Gesamtbetrag / Tag |
62,75 |
73,60 |
84,47 |
||
Gesamtbetrag / Monat² |
1908,85 |
2238,91 |
2569,58 |
||
Anteil Pflegekasse / Monat³ |
1023,00 |
1279,00 |
1510,00 |
||
Eigenanteil / Monat |
885,85 |
959,91 |
1099,58 |
||
Eigenanteil / Monat |
726,45 |
800,51 |
940,18 |
* Nur bei privat pflegeversicherten Personen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf bei Eigenanteil zu berücksichtigen
** Abzug bei reiner Sondennahrung 4,56 €/Tag bzw. 138,72 €/Monat
² Zwischen den Kostenträgern und dem Altenpflegeheim werden nach dem tatsächlichen nachgewiesenen Gesamtaufwand der Einrichtung für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung Tagessätze für jede Pflegestufe verhandelt und festgelegt, aus denen das Heimentgelt für den Monat errechnet wird.
³ Von den Kostenträgern wird von diesen Gesamtkosten je nach Pflegestufe ein bestimmter Teil für Pflegeaufwand und soziale Betreuung übernommen.
Aus der Differenz der Gesamtkosten und des Anteils der Kassen ergibt sich Ihre persönliche monatliche Zuzahlung.
Unter bestimmten Umständen gewährt das Sozialamt auf Antrag finanzielle Hilfe bei den Zuzahlungen. Die Formalitäten würden wir dann gemeinsam mit Ihnen prüfen und erledigen.